Unsere Kirche - Geschichte und Gegenwart


Flintbek ist ein kleiner Ort mit ca. 8000 Einwohnern, ungefähr 15 km südlich der Hafen- und Seglerstadt Kiel.
Flintbek gehört zum Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. In Flintbek gibt es neben der ev. Kirche auch eine katholische Kirchengemeinde.

Die ev. Kirchengemeinde, die zum Kirchenkreis Neumünster gehört, umfaßt ca. 5500 Gemeindeglieder. Um diese kümmern sich zwei Pastoren, Pastor Schade und Pastor Tretow.

Kirche Flintbek

Zur Geschichte: Flintbek wird zum ersten Mal 1223 urkundlich erwähnt als Schenkung des Grafen Adolf von Holstein an das Augustiner-Kloster in Neumüster, das 1336 nach Bordesholm verlegt wurde. Das Kloster erhielt alle Abgaben, besaß die Gerichtsbarkeit und stellte die Prediger. 1566 wurde es durch Verordnung des Herzogs Johann aufgehoben. Es entstand das Amt Bordesholm. Der erste Amtmann war Johann von Rantzau, dessen Leben der Flintbeker Pastor Martin Coronäus in einem Buch beschrieben hat. Im Dreißig-jährigen Krieg haben die kaiserlichen Truppen Flintbek geplündert und viele Häuser zerstört.

Diese Bildergalerie führt Sie in das Innere unserer Kirche.

 

Ausschnitt aus der GründungsurkundeDie erste Erwähnung der Flintbeker Pfarrei im Jahre 1223

1223 erteilte Graf Albrecht von Orlamünde als Statthalter des dänische Königs Waldemar II. dem Augustiner-Kloster die Erlaubnis zum Bau einer Kirche in "Vlintbeke". Eine Kopie der Stiftungsurkunde ist im Seiteneingang unserer Kirche ausgehängt; das Original befindet sich im Landesarchiv in Schleswig.
Wann die Kirche wirklich errichtet wurde, ist heute nicht mehr nachzuweisen. Das jetzige Gebäude, ein spätgotischer Baucksteinbau, stammt wahrscheinlich aus dem 14 Jhdt.; es ist mehrfach umgebaut und erweitert worden.

Quelle: Schleswig-Holstein-Lauenburgische Regesten und Urkunden, hrsg. von P. Hasse, Bd1, Hamburg/Leibzig 1886, Nr.412

Text der Gründungsurkunde in der Übersetzung:

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit.

Albert von Gottes Gnaden Graf von Orlamünde und Holstein wünscht allen Christgläubigen ewiges Heil.

Damit es nicht scheint, dass wir die Werke der Liebe ablehnen oder sie gar abschaffen, bemühen wir uns, sie zu fördern und in die Tat umzusetzen.

Daher stimmen wir dem frommen Vorschlag des Propsten Lambert von Neumünster und seines Konvents zu und erteilen ihnen die uneingeschränkte Erlaubnis, im Dorf Flintbek eine Kirche zu errichten auf dem Grund, den wir mit dem angrenzenden Gelände der Kirche von Neumünster nach dem Beispiel unseres Vorgängers übertragen haben. In der Kirche, wenn sie gebaut ist, sollen die dort amtierenden Pfarrer den Gottesdienst in größerer Nähe und sorgsamer durchführen, was zuvor ein beim Kloster Neumünster (weilender Pfarrer) allzu nachlässig tat, und zwar so, dass das Kirchspiel Flintbek zu Neumünster gehört und dort mit allem Synodalrecht wie zuvor dem Kloster untersteht und dem Kirchspiel vom Propsten ein Pfarrer vorgesetzt wird.

Damit nicht diese unsere Zustimmung dem schwachen Gedächtnis entfällt, überreichen wir sie in bleibender Schrift und bekräftigen sie mit der Befestigung unseres Siegels.

Zeugen dieser Verleihung sind:
Bischof Berthold von Lübeck, Propst Conrad und der Lübecker Domherr Gerhard, Propst Johannes (von Segeberg), der Prior Batrthold und der ganze Segeberger Klosterkonvent, der Truchseß Wipert, der Mundschenk Heinrich, Marquard, Pfarrgeistlicher in Itzehoe und Hartmodus von Plön und sehr viele andere Kleriker und Laien.

Gegeben im Jahre des Herrn 1223.

Übersetzung: Manfred Jessen-Klingenberg. Quelle: Pastor Manfred Schade (Hrsg.): 1223 - 2000. Festschrift zum 777jährigen Jubiläum der ev. Kirche Flintbek.
Zusatz in Klammern vom Übersetzer; die Urkunde weist an dieser Stelle eine Lücke auf, die sinngemäß zu ergänzen war.